Rechtsanwälte Gerhard Hönig & Martin Siebert
Lechfeldstr.8
61350 Bad Homburg
Tel.: 0 61 72 / 93 09 0
Kanzlei Bad Homburg: Rechtsanwaltskammer Frankfurt a.M., Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt a.M.
Kammerzugehörigkeit des Notars:
Notarkammer Frankfurt a.M., Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt a.M.; die Notarkammer Frankfurt a.M. ist Mitglied der Bundesnotarkammer.
Aufsichtsbehörden für Notare sind:
Der Präsident des Landgerichts Frankfurt a.M.
Der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M.
Die Landesjustizverwaltung.
für Rechtsanwälte:
Bundesrechtsanwaltsordnung, Berufsordnung, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Diese Vorschriften finden Sie als Angaben gemäß § 6 TDG auf der HomePage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.
für Notare:
Bundesnotarordnung, Beurkundungsgesetz, Gerichts- und Notarkostengesetz, Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV), Richtlinien der Frankfurter Notarkammer, Dienstordnung für Notare. Diese Vorschriften finden Sie unter www.notar.de.
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Ebenso sind Notare gemäß Bundesnotarordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000,00 Euro.
Der räumliche Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung umfasst das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
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Im übrigen verweisen wir auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutz-Gesetzes (BDSG) und des Telemedien-Gesetzes (TMG).
Rechtsanwalt Martin Siebert, Tel.: 06172/93090