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Leistungen

Verkehrsrecht

VerkehrsrechtAls Führer eines Kraftfahzeuges trifft Sie nach § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) bei Schadensfällen eine Haftung aus Betriebsgefahr. Diese Haftung gilt nur dann nicht, wenn der Verkehrsunfall für Sie unvermeidbar war oder den Unfallgegner jedenfalls ein überwiegendes Verschulden trifft. Gerade dann, wenn es keinen unbeteiligten Zeugen gibt, ist die möglichst genaue Schilderung des Unfallherganges von großer Bedeutung. Unvollständige Angaben werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung, aber auch den Gerichten häufig problematisiert. Und selbst wenn Sie vollständig im Recht sein sollten, bedeutet dies nicht vollständige Entschädigung.

Gerade bei den sogenannten "Nebenpositionen" bleibt dem Anspruchsberechtigten leicht der ein oder andere Euro vorenthalten. Wie hoch die "Kostenpauschale" ausfällt, welcher Nutzungsausfall Ihnen gewährt wird, hängt auch und gerade davon ab, wie genau Sie Ihre Rechte kennen und wie energisch Sie diese wahrnehmen.

Auch hier muß gutes Recht nicht teuer sein. Trifft den Unfallgegner die alleinige Haftung, muß seine Haftpflichtversicherung auch die Kosten erstatten, die Ihnen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe entstehen.

Nicht umsonst sind die Kosten eines Rechtsanwalts eine eigene Schadensposition anlässlich eines Verkehrsunfalls und werden von der Haftpflichtversicherung des verursachenden Unfallgegners ausgeglichen.

Aufgrund des immer zögerlichen Regulierungsverhaltens der Versicherer ist es für den Privatmann/die Privatfrau kaum noch möglich, ohne Rechtsanwalt den gesamten Unfallschaden ungekürzt und außergerichtlich zu erhalten.

Meist hilft nur die Klageerhebung, um zum vollständigen Ausgleich des erlittenen Schadens zu gelangen. Darüber hinaus schenkt der Unfallbeteiligte, der seine Schadensersatzansprüche ohne Rechtsanwalt abwickelt, den Versicherern unbewusst Geld. Denn auch die merkantile Wertminderung, der Nutzungsausfallersatz, zu Bruch gegangene mitgeführte Gegenstände oder der sogenannte "Hausfrauenschaden" müssen vom Unfallgegner ausgeglichen werden. Von dem Streit über die angemessene Höhe eines Schmerzensgeldes ganz zu schweigen. An dieser Stelle sei dem Leser der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, zumindest für Verkehrsrecht, dringend ans Herz gelegt - oder können Sie sich im Rahmen eines Prozesses über einen Verkehrsunfallschaden i.H.v. 2.000,00 EUR bis 3.000,00 EUR einen Kostenvorschuss für einen gerichtlich beauftragten Sachverständigen i.H.v. über 1.000,00 EUR leisten?